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Täter-Opfer-Ausgleich Drucken

Täter-Opfer-Ausgleich Die AWO Kreisverband Nordvorpommern, Hansestadt Stralsund und Hansestadt Greifswald e.V. bietet in den Städten Stralsund, Richtenberg und Ribnitz-Damgarten Möglichenkeiten zum Täter-Opfer-Ausgleich für Jugendliche und Erwachsene an.


Der Täter-Opfer-Ausgleich wird prinzipiell mit der Zielsetzung durchgeführt, zwischen Opfer und Täter zu vermitteln, durch direkte Schadenswiedergutmachung eine Schlichtung des Konfliktes herbeizuführen und soweit wie möglich eine Befriedigung bis hin zur Aussöhnung zwischen den Konfliktparteien anzustreben.
Im Mittelpunkt des Täter-Opfer-Ausgleichs stehen die Aufarbeitung der Tat und ihrer Folgen, sowie die Wiedergutmachungsleistung des Täters. 


Die Wiedergutmachung des entstandenen Schadens ist abhängig davon, ob es sich um einen finanziell bezifferten Schaden handelt oder eine körperliche bzw. psychische Beeinträchtigung des Opfers vorliegt.

In jedem Fall gilt es. einen Kompromiss zwischen den Interessen des Geschädigten und den Leistungsmöglichkeiten des Täters zu finden, mit dem beide Seiten leben können.


Durchführung des Täter-Opfer-Ausgleichs

  • Kontaktaufnahme mit Täter und Opfer

    Es ist zu prüfen, ob der Täter zum Ausgleich bereit ist, Einsicht zeigt und welche Möglichkeiten der Schadenswiedergutmachung bestehen. Mit dem Opfer ist zu klären, inwieweit es zur Mitarbeit bereit ist, welchen Umfang der Schaden hat und welche Vorstellungen das Opfer über eine angemessene Wiedergutmachung hat.

  • Tataufarbeitung und Vermittlung einer Wiedergutmachungsvereinbarung

    Erscheint eine Konfliktlösung als sinnvoll und möglich, kann eine Wiedergutmachungsvereinbarung ausgehandelt werden. Im Idealfall findet das während eines Schlichtungsgespräches in Form einer persönlichen Begegnung zwischen Opfer und Täter in Anwesenheit des zuständigen Konfliktberaters statt.

  • Kontrolle der Einhaltung der Vereinbarungen

    Die in den Gesprächen erzielten Vereinbarungen werden schriftlich festgehalten. Die Einhaltung wird durch den Konfliktberater kontrolliert.

  • Nach Abschluss des Täter-Opfer-Ausgleichs wird ein Bericht über das Verhalten und die Einsicht des Täters, die Wünsche des Opfers und die geschlossenen Vereinbarungen angefertigt. Dieser Bericht und der Schlichtungsvertrag werden an die Jugendgerichtshilfe zur Weiterleitung an die Staatsanwaltschaft gesandt.

     

Täter - Opfer - Ausgleich für Jugendliche

Körkwitzer Weg 14
18311 Ribnitz-Damgarten 

Frau Metzner
Frau Schustereit
Tel.: 03821 41 00


Lange Straße 6
18461 Richtenberg

Frau Musall
Tel.: 038322 513 15


Täter - Opfer - Ausgleich für Erwachsene

Am Kütertor 4
18439 Stralsund

Frau Metzner
Tel.: 03831 309 70

 

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