AWO Pflegeberatung: Gesetzliche Sonderregeln für Krankenversicherte, Pflegebedürftige und pflegende Angehörige in Corona-Zeiten

Einige der gesetzlichen Sonderregelungen für Pflegebedürftige haben sich im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie bis zum 31. März 2021 verlängert. Aufgrund der bundesweiten Kontaktbeschränkungen führen der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) und andere Prüforganisationen keine persönlichen Begutachtungsbesuche durch. Aktuell erfolgt die Feststellung eines Pflegegrades bei Anträgen auf Pflegeleistungen, die bis zum 31. März 2021 gestellt werden, ohne persönlichen Begutachtungskontakt. Die Einstufung wird an Hand der Unterlagen und/oder durch ein strukturiertes Telefon-Interview mit der versicherten Person und den Angehörigen ermittelt. Alle Pflegebedürftigen möchten wir darüber hinaus darauf aufmerksam machen, dass sie nicht genutzte Entlastungsbeträge aus dem Jahr 2019 noch bis zum 31. März 2021 in Anspruch nehmen können. Danach verfällt der Leistungsanspruch für das Jahr 2019. Bei allen Fragen zu Maßnahmen und Leistungen im Bereich der häuslichen Pflege wenden Sie sich gerne an unsere ambulanten Pflegedienste (APDs) der AWO (APD Greifswald: 0 3834-8108799 / APD Ribnitz – Damgarten: 0 3821-6090121 / APD Tribsees: 0 38320-649800). Nähere Informationen finden Sie auch unter awo-pflegeberatung.de und in den dort auf geführten Informationsblättern:

Informationsblatt Leistungen in Corona-Zeiten (Stand: 21. Januar 2021)

Informationsblätter im Überblick

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