Pressemitteilung: Frauenhäuser fordern Einführung des Gewalthilfegesetzes
Die Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) der Frauenhäuser M-V trifft sich einmal jährlich zu einer Klausurtagung, um sich über aktuelle Themen, Herausforderungen und Entwicklungen auszutauschen. In diesem Jahr fand die Tagung vom 07.- 08. November in Graal-Müritz statt. Es wurde zum einen wieder deutlich, dass nicht alle Frauenhäuser in MV eine gesicherte Finanzierung durch Land und Kommune aufweisen. Zum anderen herrschen im Land unterschiedliche Bedingungen für Betroffene von Häuslicher Gewalt, um Schutz in einem Frauenhaus zu erhalten – das betrifft die Erreichbarkeit und die Kosten der Frauen für ihren Frauenhaus-Aufenthalt. Insbesondere in den ländlichen Gebieten, gibt es nach wie vor nur eingeschränkten Zugang zu Schutz- und Unterstützungsangeboten. Die Wege zu Frauenhäusern und Beratungsstellen sind oft lang und die Kapazitäten zu gering. Der aktuelle GREVIO-Bericht 2023 unterstreicht die Notwendigkeit einer flächendeckenden und bedarfsgerechten Versorgung – unabhängig von regionalen oder föderalen Zuständigkeiten. Die Landesarbeitsgemeinschaft verfolgt mit großer Hoffnung seit vielen Jahren die langwierige Entwicklung eines bundesweiten Gewalthilfegesetzes, das den Rechtsanspruch auf einen kostenfreien Frauenhausplatz beinhaltet sowie die vorbehaltlose Umsetzung der Istanbul-Konvention voranbringen würde. Die LAG der Frauenhäuser M-V muss mit Erschrecken feststellen, dass die zukünftige Umsetzung des geplanten Gewalthilfegesetzes der Bundesregierung derzeit jedoch unklar ist, da die Ampelkoalition in ihrer aktuellen Form gescheitert ist. Die Mitglieder der Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) sprechen sich für die Dringlichkeit des rechtlichen Anspruchs auf Schutz und Beratung und somit der finanziellen Unterstützung aus, um die chronische Unterfinanzierung der Frauenhäuser und Beratungsstellen zu überwinden und Unterstützungsangebote flächendeckend im Land auszubauen. Sie appellieren an Bund, Länder und Kommunen, die Planung und Umsetzung des Gewalthilfegesetzes fortzuführen, welches durch die Istanbul-Konvention als internationales Abkommen verpflichtend gefordert wird. Nur durch gezielte und nachhaltige Interventionen kann langfristig ein Wandel erreicht werden, der Frauen und Kinder besser vor Gewalt schützt und ihnen ein Leben in Sicherheit ermöglicht. Für die Gewährleistung von Schutz und Beratung in Fällen häuslicher und sexualisierter Gewalt, müssen bundesweit verbindliche Regelungen geschaffen werden!
Im Namen aller 9 Frauenhäuser in MV – die Landesarbeitsgemeinschaft