Frauenschutzhaus Stralsund - vorübergehende Nichtbelegung

Die angespannte Personalsituation in unseren Frauenschutzhäusern in Stralsund und Ribnitz-Damgarten lässt es leider nicht zu, die Arbeit in beiden Einrichtungen aufrecht zu erhalten.

Aus diesem Grund haben wir uns in Abstimmung mit dem zuständigen Ministerium entschieden, dass Frauenschutzhaus in Stralsund ab 01.02.2023 vorerst nicht zu belegen. Die vorhandenen Personalressourcen werden im Frauenschutzhaus Ribnitz-Damgarten, in welchem Kapazitäten zur Verfügung stehen, gebündelt.

Die telefonische Erreichbarkeit ist weiterhin gegeben und die Beratung und Aufnahme hilfesuchender Frauen und ihrer Kinder wird dort weitergeführt.

 

Die Mitarbeiterinnen der Frauenschutzhäuser und die AWO-Leitung unternehmen derzeit alles, um die schutzsuchende Frau, die mit ihren Kindern zunächst in Stralsund unterkam, und nun aufgrund Personalmangels nach Ribnitz umziehen musste, bestmöglich zu betreuen. Wir tragen dafür Sorge, dass sie mit ihren Kindern im neuen Zufluchtsort gut ankommt und die nötige Fürsorge findet.

 

Im Land Mecklenburg-Vorpommern existiert ein großes Hilfenetzwerk und so muss keine schutzsuchende Frau abgewiesen werden.

 

Mit höchster Priorität suchen wir nach neuen Mitarbeiterinnen, die die fachliche Eignung für die Arbeit im Frauenschutzhaus mitbringen. Sobald sich die Personalsituation geklärt hat, erfolgt auch wieder umgehend die Belegung des Frauenschutzhauses in Stralsund.

 

Bei der Personalausstattung der Frauenschutzhäuser in Stralsund und Ribnitz-Damgarten ist der AWO Kreisverband Nordvorpommern an die gültige Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Einrichtungen des Beratungs- und Hilfenetzes für Betroffene von häuslicher und sexualisierter Gewalt des Landes MV gebunden. Die Personalausstattung sieht maximal 3 Vollzeitstellen pro Einrichtung bis 24 Belegungsplätze vor. Das trifft für beide AWO-Frauenschutzhäuser im Landkreis zu. In Ribnitz-Damgarten liegt die Kapazität bei 12 Plätzen, in Stralsund bei 24 Belegungsplätzen. In der Richtlinie ist ebenfalls die fachliche Eignung von Mitarbeiterinnen und Leiterinnen von Frauenschutzhäusern vorgeschrieben, die neben einem qualifizierten Abschluss mehrjährige Berufserfahrungen mitbringen sollen.

 

https://www.lagus.mv-regierung.de/static/LAGUS/Inhalte/Seiten/Förderungen/MV/Frauen_Gleichstellung/Beratungs_Hilfenetz/Dokumente/26.10.22/Richtlinie%20Beratungs-und%20Hilfenetz.pdf

 

Das Frauenschutzhaus Stralsund wird durch das Land M-V, die Hansestadt Stralsund und den Landkreis Vorpommern-Rügen finanziert.

Der AWO Kreisverband hat die zuständigen Stellen über die aktuelle Personalsituation informiert und die Anträge für 2023 werden derzeit aktualisiert und neu eingereicht. Auf Grundlage der aktualisierten Anträge erfolgt durch die zuständigen Stellen anschließend die Mittelvergabe.

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