Nr. 12/2021 Stellvertretende Personalleitung (m/w/d) in der AWO Geschäftsstelle in Stralsund
- Stralsund
- unbefristeter Arbeitsvertrag
- 40h
- zum nächstmöglichen Zeitpunkt
- Bewerbungsfrist: 05.03.2021

Über die AWO Soziale Dienste Vorpommern gGmbH:
Die AWO Soziale Dienste Vorpommern gGmbH ist Träger der Freien Wohlfahrtspflege, deren Handeln durch die Werte Solidarität, Toleranz, Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit bestimmt ist.
Wir bieten Menschen Hilfe und Perspektiven in unseren Einrichtungen und mit unseren Diensten an.
In unserer Geschäftsstelle befindet sich die Büros der Geschäftsführung und der Bereichleitungen. Außerdem sind hier unser Finanz- und Rechnungswesen, der Bereich Personalwesen, Qualitätsmanagement, Immobilien- und Gebäudemanagement sowie die Öffentlichkeitsarbeit zu finden.
Als Stellvertretende Personalleitung (m/w/d) erwarten Sie folgende Aufgaben:
- Mitarbeit in sämtlichen HR-Prozessen, insbesondere Organisation und Durchführung von Vorstellungsgesprächen, Vertragsgestaltung, Bearbeiten von Stellenbeschreibungen und Stellenplänen, Erstellung von Arbeitszeugnissen
- Verantwortlich für die Personalkennzahlen und das betriebliche Gesundheitsmanagement
- fachliche und disziplinarische Führung des Bereiches in Abwesenheit der Personalleitung


Ihr Profil:
- Hochschul- oder Fachhochschulstudium in der Fachrichtung Personalmanagement oder vergleichbare Kenntnisse sowie mehrjährige Berufserfahrung im Bereich Personalwesen
- ausgeprägte Sozialkompetenz und Kommunikationsfähigkeit, hohe Eigeninitiative und Leistungsbereitschaft sowie ein hohes Verantwortungs- und Qualitätsbewusstsein
- sicherer Umgang mit MS-Office Anwendungen und Erfahrungen im Umgang mit Personalsoftware, idealerweise mit P&I Loga
- lösungs- und teamorientierte, selbstständige und strukturierte Arbeitsweise
Online Bewerbungsformular
Bewerben können Sie sich auch per E-Mail:
oder postalisch:
AWO Soziale Dienste Vorpommern gGmbH
Am Kütertor 4
18439 Stralsund
Im Falle einer postalischen Bewerbung möchten wir Sie darum bitten, auf Bewerbungsmappen und Folien zu verzichten.
Die Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Andernfalls werden die Unterlagen nach Ablauf eines halben Jahres ab Ende der Ausschreibung vernichtet.