Pflegehilfskraft (m/w/d) im Ambulanten Pflegedienst der AWO in Ribnitz-Damgarten
Nr. 156
- Ribnitz-Damgarten
- befristeter Arbeitsvertrag mit der Option zur Übernahme
- 30-35h
- steuerfreie Zuschläge
- ab sofort
- Bewerbungsfrist: 30.05.2023

Über den Ambulanten Pflegedienst der AWO in Ribnitz-Damgarten:
Unser Ambulanter Pflegedienst in Ribnitz-Damgarten bietet seinen Patienten eine professionelle und liebevolle Pflege. Neben körperbezogener und Behandlungspflege übernehmen unsere Mitarbeiter auch Schwerstkrankenpflege und Sterbebegleitung. Weitere Angebote zur Unterstützung im Haushalt, Sturzprävention, Betreuung und soziale Beratung runden den Aufgabenbereich im Pflegedienst ab.
Als Pflegehilfskraft erwarten Sie folgende Aufgaben:
- Mitwirkung an der Sicherung einer fachlich qualifizierten hauswirtschaftlichen, pflegerischen und sozialen Betreuung der zum Einzugsbereich zählenden Klienten
- Durchführung von Leistungen der Haushaltsführung, der körperbezogenen Pflege und sozialen Versorgung der Klienten anhand von Tourenplänen
- verantwortlich für eine ordnungsgemäße Dokumentation der verrichteten Arbeiten


Ihr Profil:
- wünschenswert ist eine abgeschlossene Ausbildung zum/zur Alten- oder Krankenpflegehelfer/in
- wünschenswert ist eine Qualifizierung zur Übernahme von Maßnahmen der Behandlungspflege
- Erfahrung in der Altenpflege
- fachliche Kompetenz, Organisationsgeschick, Zuverlässigkeit sowie selbstständiges und kundenorientiertes Arbeiten
- Einsatzbereitschaft, sicheres Auftreten sowie Flexibilität
- sehr gute kommunikative Fähigkeiten
- Ruhe, Ausgeglichenheit und Geduld im Umgang mit pflegebedürftigen Menschen
- Führerschein und Fahrpraxis
- Bereitschaft zur Fort- und Weiterbildung
Online Bewerbungsformular
Bewerben können Sie sich auch per E-Mail:
oder postalisch:
AWO Soziale Dienste Vorpommern gGmbH
Frankendamm 45
18439 Stralsund
Im Falle einer postalischen Bewerbung möchten wir Sie darum bitten, auf Bewerbungsmappen und Folien zu verzichten.
Die Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Andernfalls werden die Unterlagen nach Ablauf eines halben Jahres ab Ende der Ausschreibung vernichtet.